Ingolstadt, 02.12.2020: Die 8. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30.10.2020 tritt ab 02.11.2020 auch für den Sport und die Sportausübung in Kraft. Über diese Regelungen hinaus schließt die Stadt Ingolstadt ihre Sportstätten(Sporthallen, Freisportanlagen, Lehrschwimmbecken, usw.) für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb weiterhin bis zum 20.12.2020. Das heißt, auch die Ausübung von Individualsportarten alleine, zu zweit oder […]