Ingolstadt, 02.12.2020: Die 8. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30.10.2020 tritt ab 02.11.2020 auch für den Sport und die Sportausübung in Kraft.
Über diese Regelungen hinaus schließt die Stadt Ingolstadt ihre Sportstätten
(Sporthallen, Freisportanlagen, Lehrschwimmbecken, usw.) für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb weiterhin bis zum
20.12.2020.
Das heißt, auch die Ausübung von Individualsportarten alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes in städtischen Sportanlagen ist derzeit untersagt.
Eine Ausnahme bildet der Wettkampf- und Trainingsbetrieb von Sportlerinnen und Sportlern der Bundes- und Landeskader. Deren Sportbetrieb ist nach wie vor auch in städtischen Sportanlagen möglich.
Erforderlich ist hierbei eine vorherige schriftliche Anmeldung sowie der Nachweis der Kaderzugehörigkeit beim Amt für Sport und Freizeit der Stadt Ingolstadt.
Über den Betrieb vereinseigener Sportanlagen entscheiden die jeweiligen Vereine in eigener Zuständigkeit.
Weitere Infos unter der Homepage des DJK Ingolstadt: DJK Ingolstadt